In seiner Sitzung vom 23.09.2011 stimmte der Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu und bestätigte damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses (u. a. Streichung der für einen Zeitraum von zwei Jahren zusammengefassten Einkommensteuererklärung für bestimmte Arbeitnehmer).
Folgende Regelungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sind hervorzuheben:
Erleichterungen bei der Anerkennung von elektronischen Rechnungen rückwirkend zum 1. Juli 2011
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.000 Euro bereits für 2011
Abzug von Kinderbetreuungskosten unabhängig von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern als Sonderausgaben ab 2012
Wegfall der Einkünfte- bzw. Bezügegrenze für die Anerkennung volljähriger Kinder beim Familienleistungsausgleich ab 2012