Entgegen der ursprünglichen Regelung soll nach einem Qualifizierungschancengesetz die befristete Erhöhung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage über 2018 hinaus unbefristet gültig bleiben.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
(Bundesrats-Drucksache 467/18 vom 20.09.2018)