Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden in seiner Sitzung vom 08.07.2011 nicht zugestimmt. Mit dem Gesetz sollten Sanierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Eigentumswohnungen gefördert werden, die dazu führen, dass gemäß der Energieeinsparverordnung bestimmte Werte (Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust) an Wohngebäuden nicht überschritten werden.
Der Vermittlungsausschuss wurde von der Länderkammer nicht angerufen. Somit hat der Bundestag bzw. die Bundesregierung die Möglichkeit, dies zu tun.