Wie bekannt geworden ist, will das Bundesfinanzministerium mit einer befristeten Sonderabschreibung den Neubau von Mietwohnungen ankurbeln. In den Jahren 2016 bis 2018 soll eine Sonderabschreibung von bis zu 29 % für den Bau neuer Wohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Dies geht aber nur dann, wenn die Länder mitziehen, allen voran das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen. In vielen Kommunen gibt es zu wenig Wohnraum, insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Die Flüchtlingskrise hat dieses Problem noch verschärft.
(Auszug aus einer Pressemitteilung der dpa)