Die Länder haben heute äußerst umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der fachlich notwendige Änderungen - insbesondere aufgrund europäischer Rechtsetzung und Rechtsprechung - im Steuerrecht umsetzen soll.
Sie wollen unter anderem die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus sogenanntem Streubesitz (Beteiligungen eines Unternehmens an einem anderen mit weniger als zehn Prozent) abschaffen. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die diesen Schritt erforderlich macht. Zudem bittet der Bundesrat, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt müsse dabei die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts bilden.
Die sogenannten Cash-GmbHs, mit deren Hilfe selbst größere Vermögen legal erbschaftsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden können, wollen die Länder stark beschränken und damit ein Schlupfloch im Bereich der Erbschaftsteuer schließen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch zu prüfen, ob Vereinfachungen und Verbesserungen der Rechtssicherheit bei der körperschaftsteuerlichen Organschaftsbesteuerung möglich sind.
(Pressemitteilung des Bundesrates vom 06.07.2012)