Wie die Finanzverwaltung mitteilt, werden die neuen Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§§ 17a, 17b und 17c UStDV) bis zu einer erneuten Änderung des Gesetzes ausgesetzt.
Damit brauchen die umstrittenen Vorschriften zur sog. Gelangensbestätigung nicht angewendet zu werden; es kann vorerst nach der bisherigen Rechtslage verfahren werden (siehe BMF-Schreiben vom 01.06.2012 IV D 3 S 7141/10003-06).