Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen.
Neben der bereits in 2011 wirksam werdenden Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro sind ab 2012 u. a. folgende Erleichterungen vorgesehen:
Die Einkünfte- bzw. Bezügegrenze (bisher 8.004 Euro jährlich) für die Anerkennung volljähriger Kinder fällt vollständig weg; entscheidend für die Gewährung von Kindergeld/ Kinderfreibetrag ist nunmehr ausschließlich, dass das Kind keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Kinderbetreuungskosten sollen künftig unabhängig von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung der Eltern als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Arbeitnehmer, die daneben lediglich nicht der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte oder Vermietungserträge von höchstens 13.000 Euro (Ehegatten 26.000 Euro) jährlich erzielen, können künftig Einkommensteuer-Erklärungen für 2 Jahre abgeben.
Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden.