Der Bundestag hat am 29.03.2012 - gegen das Votum der Opposition - dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression (BT-Drucks. 17/8683) in der vom Finanzausschuss beschlossenen Fassung (BT-Drucks. 17/9201) zugestimmt.
Der steuerliche Grundfreibetrag wird danach in zwei Stufen zum 01.01.2013 von derzeit 8.004 Euro auf 8.130 Euro und zum 01.01.2014 auf 8.354 Euro angehoben. Der Verlauf des Einkommensteuertarif wird so angepasst, dass die sog. kalte Progression abgebaut wird, da diese dazu führt, dass von Lohnerhöhungen aufgrund der entsprechend höheren Besteuerung netto weniger übrig bleibt, weil der Anstieg der Besteuerung den Lohnanstieg prozentual übersteigt.
Von der nächsten Wahlperiode an soll die Wirkung der kalten Progression im Tarifverlauf alle zwei Jahre überprüft werden.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.