Nachdem der BFH die vom Finanzamt zu zahlenden Zinsen auf Einkommensteuererstattungen für nicht steuerpflichtig erklärt hatte, soll - wie bekannt geworden ist - eine entsprechende Regelung in das Jahressteuergesetz 2010 aufgenommen werden. Danach sollen alle Erstattungszinsen i. S. des § 233a Abgabenordung generell als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte behandelt werden. Gelten soll dies für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide.
Das JStG 2010 soll voraussichtlich Ende November 2010 verabschiedet werden.