Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach sämtliche einkommensteuerliche Vorschriften zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Hierzu gehört insbesondere das Splittingverfahren.
Diese Regelung soll in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen gelten.
(Siehe Bundestags-Drucksache 17/13870)