Die Deutsche Rentenversicherung hat ein Rundschreiben zur Klärung der Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, veröffentlicht. Im sog. Statusfeststellungsverfahren wird verbindlich entschieden, wie eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich einzustufen ist. Das Rundschreiben enthält zahlreiche Anlagen, in denen auch die versicherungsrechtliche Einstufung von einzelnen Fallgruppen, wie z. B. Handelsvertreter, Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Familienangehörige oder in Film, Funk, Fernsehen und Theater tätige Personen erläutert wird.