Der Bund der Steuerzahler (BdSt) geht mit seiner Musterklage gegen den Solidaritätszuschlag 2020 in die nächste Instanz. Das Finanzgericht Nürnberg hatte die Klage zwar in erster Instanz abgewiesen, doch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache eine Revision zum BFH zugelassen. Nun legt der Verband seine Musterklage diesem höchsten deutschen Steuergericht vor. Unter dem jetzt bekanntgegebenen Aktenzeichen IX R 15/20 wird die Musterklage beim BFH geführt.
Mit Hilfe des Verbands klagt ein Ehepaar aus Bayern dagegen, dass es den Soli in diesem Jahr weiterzahlen soll. Die Politik hatte den Solidaritätszuschlag stets eng mit den Finanzhilfen für den “Aufbau Ost” - dem Solidarpakt II - verknüpft. Der Solidarpakt lief aber schon Ende 2019 aus.
Auch wenn die Politik einen Teilabbau des Solidaritätszuschlags für 2021 beschlossen hat, ist die Soli-Erhebung im Jahr 2020 verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Mit ihren Änderungen für das nächste Jahr mildert die Bundesregierung diese Bedenken keinesfalls ab. Zwar werden viele Einkommensteuerzahler den Soli nicht mehr zahlen müssen, aber viele kleine und mittelständische Betriebe sowie Sparer und körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen sind auch weiterhin mit der Ergänzungsabgabe belastet.
(Auszug aus einer Presseinformation des Bundes der Steuerzahler e. v. Deutschland)