Senioren immer mehr in der Steuerpflicht

Rentner und Pensionäre haben Finanzämter seit dem Jahr 2005 besonders im Blick. Grund ist das Alterseinkünftegesetz. Danach sind zunehmend auch Senioren verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Denn auch für Rentenempfänger gilt, dass sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, wenn ihre Einkünfte insgesamt mehr als 8.354 Euro im Jahr 2014 betragen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 16.708 Euro im Jahr.

Allerdings gibt es eine besondere Berechnungsmethode für Senioren. Ihre Rente unterliegt nämlich nur zum Teil der Steuer. Das bedeutet: Je nachdem, in welchem Jahr der Rentner in den Ruhestand getreten ist, bleibt ein bestimmter Anteil seiner Rente steuerfrei. Dieser Anteil wird festgeschrieben - und damit nicht mehr verändert. Je später der Rentner in den Ruhestand geht, desto höher der Besteuerungsanteil. Wer erst im Jahr 2040 oder später Rentner wird, muss seine Rente zu 100 % versteuern.

Seit diesem Jahr rutschen Bürger, die in diesem Jahr in Rente gehen, bereits bei einer monatlichen Bruttorente von 1.225 Euro in die Steuererklärungspflicht. Auch Rentner, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, sind durch die regelmäßigen Rentenerhöhungen und die Änderungen bei den sog. Vorsorgeaufwendungen unter Umständen gezwungen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Soviel Rente bleibt steuerfrei

Jahr des Renteneintritts

Besteuerungsanteil in %

Monatsbruttorente, die steuerfrei bleibt

2005 (oder früher)

50 %

1.586 Euro

2006

52 %

1.521 Euro

2007

54 %

1.461 Euro

2008

56 %

1.413 Euro

2009

58 %

1.372 Euro

2010

60 %

1.351 Euro

2011

62 %

1.301 Euro

2012

64 %

1.263 Euro

2013

66 %

1.236 Euro

2014

68 %

1.225 Euro

Allerdings braucht nicht jeder, der eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, tatsächlich Einkommensteuern zu zahlen. Auch für Senioren gilt, dass mit bestimmten Ausgaben die Steuerlast gedrückt werden kann. Daher sollten Rentner Belege etwa für Zahnersatz oder Brillen aufbewahren und diese Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch Kosten für Handwerker oder Haushaltshilfen sollten angegeben werden.

Viele Rentner müssen sich zwar die Mühe machen, einer Einkommensteuererklärung anzufertigen - doch letztlich zahlen sie nicht an den Fiskus.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)