Wie bekannt geworden ist, sollen die “Bedingungen” für eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) verschärft werden:
Die Grenze für die zuschlagsfreie Straffreiheit soll von 50.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt werden. Bei darüber hinausgehenden Hinterziehungsbeträgen soll der Zuschlag von 5 % auf 10 % erhöht werden, ab 1 Mio. Euro soll er 20 % betragen.
Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung soll von bisher 5 auf 10 Jahre ausgedehnt werden; nur wenn die Steuern für diesen Zeitraum nachentrichtet werden, tritt Strafbefreiung ein. Zudem soll die Zahlung von Hinterziehungszinsen (6 % jährlich) Voraussetzung für die Straffreiheit sein.
Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist vorgesehen.
Die Neuregelungen sollen danach ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten.