Aufgrund einer kleinen Anfrage der Linksfraktion teilte die Bundesregierung mit, dass an der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung festgehalten wird, da es hierbei nach Ansicht der Bundesregierung um den verfassungsrechtlich anerkannten Weg zurück in die Steuerehrlichkeit handelt.
Die Bundesregierung hat das Ziel, dieses Instrument zu erhalten, jedoch dort, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an bereits in die Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird, Schranken zu definieren. Änderungen bedürfen aber einer sorgfältigen Prüfung, da diese Erkenntnisquelle für weitere Ermittlungsansätze nicht zum Versiegen gebracht werden soll.
(siehe auch Deutscher Bundestag, hib-Meldung vom 22.04.2010)