Im Rahmen des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2010 wird der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung bzw. Herstellung von Gebäuden, die auch privat genutzt werden, neu geregelt.
Bislang konnte in diesen Fällen der Vorsteuerabzug (zunächst) in voller Höhe geltend gemacht werden; die private Nutzung musste dann jährlich als sonstige Leistung versteuert werden, wobei die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 10 Jahre verteilt berücksichtigt wurden.
Künftig kommt ein Vorsteuerabzug nur noch anteilig entsprechend der unternehmerischen Nutzung in Betracht.
Die Verschärfung gilt aber noch nicht für Gebäude, die bis zum 31.12.2010 angeschafft werden (Kaufvertragsdatum) oder mit deren Herstellung bis zu diesem Zeitpunkt begonnen wird (Bauantragstellung).