Nach aktueller Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 20.06.2012 IX R 67/10) können Zinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen.
Die Finanzverwaltung will diese Rechtsprechung grundsätzlich anwenden. Nach Auffassung der Verwaltung gilt dies aber nur dann, wenn der Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 23 EStG erfolgt.
(Siehe BMF-Schreiben vom 28.03.2013 - IV C 1 - S 2211/11/10001)