Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2020 I S. 2933) gegenüber 2020 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2021 insgesamt 263 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 55 Euro
Mittag-/Abendessen (jeweils): 104 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,47 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,83 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
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