Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2019 I S. 1997) gegenüber 2019 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2020 insgesamt 258 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Frühstück: 54 Euro
Mittag-/Abendessen (jeweils): 102 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,40 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,80 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.
Das BMF-Schreiben finden Sie hier