Neue Sachbezugs­werte ab 2014

Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2013 I S. 3871) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2014 insgesamt 229 Euro (bis 2013: 224 Euro) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 49 Euro

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 90 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,00 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,63 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.