Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Immer mehr Senioren zahlen Steuern und müssen zum Beispiel wegen ihrer Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund ist die sog. nachgelagerte Besteuerung. Danach bleibt nur noch ein Teil der Rente steuerfrei. Das bedeutet: Je später man in Rente geht, desto geringer wird der steuerfreie Anteil.

Senioren, die im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, können noch mehr als 1.500 Euro pro Monat im Jahr steuerfrei einstreichen. Wer im vergangenen Jahr Rentner wurde, kann nur noch rund 1.220 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

Jetzt heißt es auch für immer mehr Senioren: Belege sammeln. Damit lässt sich die Steuerlast bei der Einkommensteuererklärung womöglich senken.

Und was kann sich steuersparend auswirken? Zum Beispiel Ausgaben für die Gesundheit oder Ausgaben für Handwerker oder eine Haushaltshilfe.

Wer als lediger Senior die nachfolgenden Beträge mit seiner gesetzlichen Rente überschreitet, sollte sich um seine Einkommensteuererklärung kümmern. Kommen weitere Einnahmen etwa aus privaten Versicherungen oder Vermietungen hinzu, muss neu gerechnet werden. Dafür gelten dann andere steuerrechtliche Regelungen.

Bis spätestens Montag, 01.06.2015, muss die Erklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abgegeben werden. Wer seine Erklärung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, hat bis zum Jahresende Zeit.

Jahr des Rentenbeginns

Steuerpflichtiger Anteil der Rente (in Prozent)

Höchste Monatsbruttorente, die steuerfrei bleibt, bei einem

ledigen Rentner (in Euro)

2005

50

1.577

2006

52

1.517

2007

54

1.461

2008

56

1.415

2009

58

1.377

2010

60

1.357

2011

62

1.310

2012

64

1.274

2013

66

1.248

2014

68

1.218

2015

70

1.191

Quelle: BMF, Februar 2015

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)