Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten

Im Rahmen des neuen steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 hat die Finanzverwaltung jetzt die ab 2014 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekannt gegeben.

Wie bei den Inlandspauschalen gelten auch hier künftig - statt bisher drei - je nach Abwesenheitsdauer zwei unterschiedliche Stufen.

Hier finden Sie das BMF-Schreiben