Aktuelles

Private PKW-Nutzung: Einzelbewertung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat jetzt zu Urteilen des BFH Stellung genommen, wonach der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils bei PKW-Überlassung nur nach den tatsächlichen Fahrten vorzunehmen ist. Die Verwaltung will die neue Rechtsprechung grundsätzlich ab 2011 anwenden, davor in allen noch offenen Fällen. Der Lohnsteuerabzug bis einschließlich 2010 ist nicht zu ändern. Ab 2011 kann der Zuschlag im Lohnsteuerabzugsverfahren vom Arbeitgeber statt mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer mit lediglich 0,002 % pro tatsächlicher Fahrt ermittelt werden, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklärt, an welchen Tagen im Einzelnen er das betriebliche Kfz tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt hat; die Angaben sind als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren. ...

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Privat veranlasste Kosten für "umgekehrte" Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung nicht abziehbar

Der BFH hat mit Beschluss vom 02.02.2011 VI R 15/10 entschieden, dass Aufwendungen des am Familienwohnsitz lebenden Ehegatten für Besuchsreisen zur Wohnung des anderenorts berufstätigen Ehegatten zumindest dann nicht als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abziehbar sind, wenn die Besuchsreisen privat veranlasst waren. In dem vom BFH entschiedenen Fall, lebten die Ehegatten (Kläger) gemeinsam in der Stadt X. Die Klägerin war in der Stadt Y als Angestellte tätig und führte dort einen weiteren Haushalt. ...

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Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage

Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.2011 X R 18/09 entschieden, dass Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, verpflichtet sind, der Einkommensteuererklärung (seit 2005) eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Dieser Vordruck - von der Finanzverwaltung als „Anlage EÜR“ bezeichnet - sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor, die zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten führen soll. Geklagt hatte ein Schmied. Er hatte seiner Steuererklärung die von einem großen deutschen Buchführungsunternehmen erstellte Gewinnermittlung beigefügt und argumentiert, zu mehr sei er nicht verpflichtet. ...

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Pauschalsteuer auf Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde

Beim BFH ist ein Verfahren (Az.: VI R 52/11) zu der Frage anhängig, ob auch Geschenke an Nichtarbeitnehmer (wie z. B. Kunden) bis 35 Euro der Pauschalversteuerung des § 37b EStG unterliegen, was der derzeitigen Praxis entspricht. Entsprechende Fälle können durch Einspruch offengehalten und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Eine Erleichterung zeichnet sich für Geschenke anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Hochzeit) ab. ...

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Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 08.12.2011 VI R 18/11 entschieden, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die vom Arbeitgeber allgemein pauschal erbracht werden, nur dann nach § 3 b EStG steuerfrei sind, wenn sie nach übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung gem. § 41 b EStG geleistet werden. Eine solche Einzelabrechnung ist nach Auffassung des BFH grundsätzlich unverzichtbar. Auf diese Abrechnung kann im Einzelfall nur verzichtet werden, wenn die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit zu erbringen und die pauschal gezahlten Zuschläge so bemessen sind, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten – auf das Jahr bezogen – die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen. ...

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Parlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs zum Abbau der kalten Progression wurde heute vom Bundestag bestätigt. Stimmt auch der Bundesrat zu, wird ab dem 01.01.2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 % bleibt konstant. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen bedeutet dies eine gezielte Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zudem wird durch den Steuerprogressionsbericht, der dem Bundestag künftig alle zwei Jahre vorzulegen ist, systematisch und regelmäßig das Ziel, die kalte Progression konsequent zu bekämpfen, weiter verfolgt. ...

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Nur selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Mit Beschluss vom 14.04.2011 VI R 8/10 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen. Im Streitfall lebte der pflegebedürftige (Pflegestufe III) Kläger in einem Pflegeheim. Die Aufwendungen hierfür wurden ihm teilweise durch die Beihilfe und die Pflegepflichtversicherung ersetzt. Er hatte außerdem eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Aus dieser Versicherung bezog er in den Streitjahren ein monatliches Pflegegeld. ...

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Niedrigerer Rentenbeitrag ab 2013 geplant

Einer Veröffentlichung der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 % ab dem 01.01.2013 auf 19,0 % gesenkt werden soll. Vorausberechnungen haben ergeben, dass die Rentenversicherung bis zum Ende des Jahres einen deutlichen Überschuss erzielen wird. (Siehe im Einzelnen dazu www.bundesregierung.de) ...

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Niedersächsisches FG hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig

Der 7. Senat des Niedersächsischen FG hat am 21.08.2013 in dem Klageverfahren 7 K 143/08 entschieden, dass das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt wird, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verfassungswidrig sind. Aufgrund der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer - z.B. bei ausländischen Einkünften (§ 34c EStG) bzw. bei der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) - wird der Solidaritätszuschlag in unterschiedlicher Höhe bei gleichgelagerten Sachverhalten festgesetzt. ...

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Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige

Der Bundesrat hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt. Danach treten bei der strafbefreienden Selbstanzeige in Hinterziehungsfällen (§ 371 AO) schärfere Regeln in Kraft. Eine wichtige Änderung ist, dass eine Straffreiheit bereits ab dem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht kommt, ab dem die Entdeckung droht. Für Hinterziehungsbeträge ab 50.000 Euro kann eine Strafverfolgung nur dann verhindert werden, wenn neben den hinterzogenen Steuern zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 5 % darauf entrichtet wird. ...

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Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!

Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. ...

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Neues zum Vorsteuerabzug

In drei zeitgleich veröffentlichten Entscheidungen hat sich der BFH mit den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften (Urteil vom 09.02.2012 V R 40/10), beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen (Urteil vom 26.01.2012 V R 18/08 und mit dem Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten (Beschluss vom 22.12.2011 V R 29/10) befasst. 1. Hälftiger Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften Durch Urteil vom 09.02.2012 V R 40/10 hat der BFH entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen ist und die entgeltliche Leistungen nur als Nebenzweck erbringt, höchstens zum hälftigen Vorsteuerabzug aus den Gemeinkosten berechtigt sein kann. ...

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