Der Deutsche Bundestag hat am 27.06.2013 die Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Die Bundessteuerberaterkammer hat diese Novellierung maßgeblich initiiert. Sie erreichte, dass das Ordnungsgeld von pauschal 2.500 EUR für kleinste Kapitalgesellschaften auf 500 EUR und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 EUR herabgesetzt wird, sofern die Kapitalgesellschaften ihren Pflichten zur Offenlegung der Bilanzen nach Ablauf der Frist, wenn auch verspätet, nachkommen.
Die BStBK begrüßt die explizite Regelung im Handelsgesetzbuch, die den Unternehmen zudem bei einem unverschuldeten Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Justiz wird zur Stärkung der Rechtssicherheit außerdem eine zweite gerichtliche Instanz eingerichtet.
(Auszug aus einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer)