Ob und wie Kapitalabfindungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk der Einkommensteuer unterliegen, wird am 23.10.2013 beim Bundesfinanzhof verhandelt. Der Bund der Steuerzahler unterstützt das mit Spannung erwartete Verfahren als Musterverfahren. Das Verfahren dürfte nicht nur Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berufsgruppen interessieren, die Zahlungen aus einem Versorgungswerk erhalten, sondern auch andere Rentenbezieher.
Im Rahmen des Verfahrens soll auch geklärt werden, ob durch die sog. nachgelagerte Besteuerung eine Doppelbesteuerung vorliegt. Der Kläger hatte die Beiträge zum Versorgungswerk nämlich zum Teil aus bereits versteuerten Einnahmen geleistet. Daher ist das Verfahren für viele Steuerzahler von hoher Wichtigkeit. Auch der Bundesfinanzhof selbst misst dem Verfahren eine besondere Bedeutung zu.
Im Fall hatte der Kläger im Jahr 2009 eine Kapitalabfindung aus dem Versorgungswerk der Apotheker erhalten. Umstritten ist, ob eine solche Zahlung der Besteuerung unterliegt und ob ggf. die sog. Fünftel-Regelung zur Anwendung kommt. Das FG Düsseldorf hatte die Klage abgewiesen, jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen X R 3/12 anhängig.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)