Seit dem 01.01.2013 besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in sog. Minijobs (bis zu einem Arbeitsentgelt von 450 Euro). Arbeitnehmer können sich hiervon allerdings befreien lassen; ein entsprechender Befreiungsantrag muss vom Arbeitgeber innerhalb von 6 Wochen der Minijob-Zentrale gemeldet werden.
In den Fällen, in denen im Zuge der Gesetzesänderung das Entgelt auf über 400 Euro erhöht wurde, aber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht versäumt wurde, akzeptiert die Minijob-Zentrale fehlende Befreiungsmeldungen bis zum 30.06.2014, d. h., die Befreiung besteht in dieser Zeit auch ohne Meldung.
Für Entgelterhöhungen ab 01.07.2014 ist dann wieder die 6-Wochen-Frist zu beachten.