Die Bundesregierung plant, die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen von 400 auf 450 anzuheben. Daneben soll eine generelle Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Minijobber eingeführt werden, von der die Betroffenen sich auf Antrag befreien lassen können.
Der Gesetzentwurf wird am 27.09.2012 im Bundestag beraten.