Wie einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen ist, sollen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.01.2011 erhöht werden:
einheitliche allgemeiner Beitragssatz
Anteil Arbeitgeber
Anteil Arbeitnehmer
bisher
14,9 %
7,0 %
7,9 %
neu
15,5 %
7,3 %
8,2 %
Dies entspricht einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von 14,6 % (bisher 14,0 %); der Beitragszuschlag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 % bleibt unverändert.
Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, kassenindividuelle einkommensunabhängige Zusatzbeiträge zu erheben.