Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung geplant

Wie einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen ist, sollen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.01.2011 erhöht werden:

einheitliche allgemeiner Beitragssatz

Anteil Arbeitgeber

Anteil Arbeitnehmer

bisher

14,9 %

7,0 %

7,9 %

neu

15,5 %

7,3 %

8,2 %

Dies entspricht einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von 14,6 % (bisher 14,0 %); der Beitragszuschlag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 % bleibt unverändert.

Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, kassenindividuelle einkommensunabhängige Zusatzbeiträge zu erheben.