Entgegen anderslautenden Plänen soll der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung nicht angehoben werden; er bleibt auch für das Jahr 2021 bei 4,2 %.
(siehe Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021)
Entgegen anderslautenden Plänen soll der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung nicht angehoben werden; er bleibt auch für das Jahr 2021 bei 4,2 %.
(siehe Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021)