Nur geringe Verbesserungen bei Kindergeld und Steuertarif 2017/2018

Der Deutsche Bundestag hat am 01.12.2016 für die nächsten zwei Jahre eine Anhebung des Kindergeldes sowie höhere Freibeträge und Änderung des Steuertarifs beschlossen. Allerdings erfolgt damit nur eine Anpassung an die Kostenentwicklung. Eine spürbare Entlastung wird nicht erreicht, rechnet der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) vor. Insbesondere die Höhe der Kinderfreibeträge hält der Verband für zu gering und verweist auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung.

Laut Verfassung muss das Existenzminimum der Bürger steuerfrei bleiben. Deshalb muss nach den aktuellen Berechnungen der Grundfreibetrag von derzeit 8.625 Euro im kommenden Jahr auf 8.820 Euro und im Jahr 2018 auf 9.000 Euro steigen. Gleiches gilt für den Unterhaltsfreibetrag. Diese Korrekturen im Einkommensteuergesetz wurden am 01.12.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Außerdem erfolgte eine Änderung des Steuertarifs, um die sog. “kalte Progression” auszugleichen. Weil sich diese an der Inflation orientiert, sind die Änderungen relativ gering. Aufgrund dessen bleibt eine deutliche Entlastung für die Steuerpflichtigen aus.

Zu versteuerndes Einkommen

Einkommensteuer 2016

Entlastung 2017

Weitere Entlastung 2018

9.000 EUR

49 EUR

24 EUR

25 EUR

10.000 EUR

206 EUR

27 EUR

30 EUR

15.000 EUR

1.275 EUR

37 EUR

47 EUR

20.000 EUR

2.560 EUR

40 EUR

53 EUR

30.000 EUR

5.468 EUR

49 EUR

71 EUR

40.000 EUR

8.826 EUR

60 EUR

96 EUR

50.000 EUR

12.636 EUR

75 EUR

129 EUR

60.000 EUR

16.805 EUR

81 EUR

146 EUR

Auch für die Familien sind die Änderungen recht gering. Für 2017 und 2018 werden pro Kind monatlich jeweils zwei Euro mehr Kindergeld gezahlt. Die Kinderfreibeträge steigen von 7.248 Euro pro Kind auf 7.356 Euro (2017) und auf 7.428 Euro (2018). Sie bleiben damit noch stärker hinter der Anhebung des Existenzminimums für Erwachsene zurück.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfe e. V.)