Der Deutsche Bundestag hat am 01.12.2016 für die nächsten zwei Jahre eine Anhebung des Kindergeldes sowie höhere Freibeträge und Änderung des Steuertarifs beschlossen. Allerdings erfolgt damit nur eine Anpassung an die Kostenentwicklung. Eine spürbare Entlastung wird nicht erreicht, rechnet der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) vor. Insbesondere die Höhe der Kinderfreibeträge hält der Verband für zu gering und verweist auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Laut Verfassung muss das Existenzminimum der Bürger steuerfrei bleiben. Deshalb muss nach den aktuellen Berechnungen der Grundfreibetrag von derzeit 8.625 Euro im kommenden Jahr auf 8.820 Euro und im Jahr 2018 auf 9.000 Euro steigen. Gleiches gilt für den Unterhaltsfreibetrag. Diese Korrekturen im Einkommensteuergesetz wurden am 01.12.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Außerdem erfolgte eine Änderung des Steuertarifs, um die sog. “kalte Progression” auszugleichen. Weil sich diese an der Inflation orientiert, sind die Änderungen relativ gering. Aufgrund dessen bleibt eine deutliche Entlastung für die Steuerpflichtigen aus.
Zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer 2016
Entlastung 2017
Weitere Entlastung 2018
9.000 EUR
49 EUR
24 EUR
25 EUR
10.000 EUR
206 EUR
27 EUR
30 EUR
15.000 EUR
1.275 EUR
37 EUR
47 EUR
20.000 EUR
2.560 EUR
40 EUR
53 EUR
30.000 EUR
5.468 EUR
49 EUR
71 EUR
40.000 EUR
8.826 EUR
60 EUR
96 EUR
50.000 EUR
12.636 EUR
75 EUR
129 EUR
60.000 EUR
16.805 EUR
81 EUR
146 EUR
Auch für die Familien sind die Änderungen recht gering. Für 2017 und 2018 werden pro Kind monatlich jeweils zwei Euro mehr Kindergeld gezahlt. Die Kinderfreibeträge steigen von 7.248 Euro pro Kind auf 7.356 Euro (2017) und auf 7.428 Euro (2018). Sie bleiben damit noch stärker hinter der Anhebung des Existenzminimums für Erwachsene zurück.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfe e. V.)