Die Länder haben dem Gesetz, mit dem der Bundestag den Effekt der sogenannten kalten Progression abbauen möchte, in ihrer Plenarsitzung vom 11.05.2012 nicht zugestimmt. Es kann damit nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
(Pressemitteilung des Bundesrats vom 11.05.2012)