Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.11.2011 umgesetzt, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten. Das Gesetz wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:
Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 % auf 8.354 Euro angehoben. Die Anhebung erfolgt in zwei Schritten: zum 01.01.2013 um 126 Euro und zum 01.01.2014 um weitere 224 Euro. Die Höhe des Grundfreibetrages wird künftig alle zwei Jahre überprüft, damit er nicht unter das Existenzminimum sinkt.
Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 % angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.
Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.
(Auszug aus einer Information des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.12.2011)