Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt.
Unter anderem sind folgende Regelungen hervorzuheben:
Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs (Anpassungen an die Rechtsprechung des BFH)
Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug
Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht; bei der ErbSt/SchenkSt gilt dies rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen
Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften ab 2011
teilweise Wiederzulassung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis 1.250 Euro für häusliche Arbeitszimmer
Anpassung der Bemessungsgrundlage der AfA bei der Einlage von privaten Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen
Einführung der Steuerpflicht für vom Finanzamt auf Einkommensteuer geleistete Zinsen
elektronische Übermittlungspflicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen