Nach einem Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/7020) soll die ursprünglich nur für den Zeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2011 geltende höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung dauerhaft beibehalten werden.
Nach einem Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/7020) soll die ursprünglich nur für den Zeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2011 geltende höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung dauerhaft beibehalten werden.