Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen soll für die Jahre ab 2015 der Grundfreibetrag angehoben sowie die steuerliche Familienförderung verbessert werden. Hiernach ergeben sich insbesondere folgende neuen Werte:
bisher2015ab 2016Grundfreibetrag8.354 Euro8.472 Euro8.652 EuroKinderfreibetrag (je Elternteil)2.184 Euro2.256 Euro2.304 Euro(der Freibetrag für Betreuungs-/Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.320 Euro)Kindergeldfür das 1. und 2. Kind jeweils184 Euro188 Euro190 Eurofür das 3. Kind190 Euro194 Euro196 Eurofür das 4. und jedes weitere Kind215 Euro219 Euro221 Euro