Wie einer Information des Deutschen Bundestages zu entnehmen ist, hat die Mehrheit der Koalition zwei Anträge der Opposition zur endgültigen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe abgelehnt. Damit bleibt den Lebenspartnern der Zugang zu den steuerlichen Ehegattenvergünstigungen - insbesondere das Ehegattensplitting - weiterhin verwehrt.