Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvL 8/12) anhängig.
Wie die Finanzverwaltung mitteilt, werden Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Jahre ab 2008 mit Hinzurechnungen von Zinsen, Mieten und Pachten vorläufig durchgeführt (siehe gleichlautende Ländererlasse vom 30.11.2012).