Gesetzliche Pausenregelungen im Minijob: Arbeitszeit und Pausen im Detail

Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sorgt daf&uer, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelm&ae&ssige Pausen einlegen k&oennen. Das gilt auch f&uer Minijobs.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Besch&aeftigten gesetzlich festgelegte Ruhepausen zu gew&aehren, um deren Gesundheit zu sch&uetzen.

Der Begriff “Pause” ist im Gesetz nicht eindeutig definiert. In der Regel versteht man unter einer Ruhepause eine Unterbrechung der Arbeitszeit, in der die T&aetigkeit nicht ausge&uebt wird. Besch&aeftigte k&oennen ihre Ruhepause frei gestalten. Sie k&oennen die Pause zum Beispiel zum Essen oder f&uer einen kurzen Spaziergang nutzen.

Der genaue Zeitpunkt der Pause muss nicht festgelegt werden, aber es muss ein Zeitraum definiert sein, in dem sie genommen werden kann. Wichtig ist die Dauer der Pause. Diese h&aengt von der Arbeitszeit ab:

  • Nach 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Nach 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause

Diese Vorgaben sind die gesetzlich festgelegten Mindestpausen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber k&oennen auch l&aengere Pausen anbieten, wenn sie wollen. Die Pausenzeiten k&oennen auch aufgeteilt werden. Jede Teilpause muss aber mindestens 15 Minuten lang sein.

Freiwillige Pausen im Minijob: Was gilt bei k&uerzeren Arbeitszeiten?

Bei k&uerzeren Arbeitszeiten k&oennen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ihren Minijobbern freiwillige Pausen vereinbaren, die jedoch nicht verpflichtend sind.

  • Wenn Minijobber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten, ist gesetzlich keine Pause vorgeschrieben. Im Minijob kommt das h&aeufig vor. Dennoch k&oennen Arbeitgeber und Minijobber eine freiwillige Pause vereinbaren, wenn beide Seiten zustimmen.
  • Wenn die Arbeitszeit jedoch mehr als 6 Stunden dauert, m&uessen Minijobberinnen und Minijobber eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt der Pause festlegen.

Erholung ist Pflicht: Auf Pausen kann nicht verzichtet werden

Wichtig: Egal, wie Minijobberinnen und Minijobber ihre Pause einteilen - sie m&uessen Pausen machen! Besch&aeftigte k&oennen nicht auf eine Pause verzichten, um fr&ueher Feierabend zu machen. Auch im Arbeitsvertrag k&oennen Pausenregelungen nicht ausgeschlossen werden.

Beispiel f&uer eine Pause im Minijob:

Ein Minijobber arbeitet immer montags f&uer jeweils 4 Stunden im Supermarkt. Da er weniger als 6 Stunden arbeitet, muss der Arbeitgeber ihm keine Pause gew&aehren. Eine freiwillige Ruhepause kann jedoch vereinbart werden. So beginnt der Minijobber um 8 Uhr und hat inklusive freiwilliger Pause von 15 Minuten um 12:15 Uhr Feierabend.

Krankheitsbedingt hilft der Minijobber zus&aetzlich am Freitag f&uer 7 Stunden aus. An diesem Tag &ueberschreitet seine Arbeitszeit 6 Stunden. Der Arbeitgeber muss ihm dann eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gew&aehren. Beginnt sein Arbeitstag um 10 Uhr, so muss er - inklusive seiner Pause - bis 17:30 Uhr arbeiten.

Raucherpausen & Co: Diese Pausen werden nicht bezahlt

Pausen z&aehlen nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Das hei&sst, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Pausenzeit nicht verg&ueten m&uessen. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt.

Raucherpausen z&aehlen ebenso nicht zur Arbeitszeit. Sie werden weder verg&uetet noch besteht ein Anspruch auf Raucherpausen. Viele Arbeitgeber regeln Raucherpausen gesondert.

Kurze Unterbrechungen, wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, z&aehlen jedoch zur Arbeitszeit und m&uessen bezahlt werden.

St&oerungen: Betriebspausen als Sonderfall

Eine Ausnahme bilden sogenannte Betriebspausen, die durch technische oder organisatorische Gr&uende entstehen - etwa bei Maschinenst&oerungen oder Stromausfall. In solchen F&aellen stehen Besch&aeftigte bereit, die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn es weitergeht. Diese Pausen gelten als Arbeitszeit und m&uessen bezahlt werden.

Auch im Minijob: Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen

Neben den Pausen w&aehrend des Arbeitstages schreibt das Arbeitszeitgesetz auch Mindest-Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen vor. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des n&aechsten Arbeitstages m&uessen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

Damit Besch&aeftigte nicht an sieben Tagen in der Woche arbeiten m&uessen, ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen grunds&aetzlich verboten. F&uer bestimmte Branchen bzw. Berufe gibt es aber Ausnahmen von der Regel, weil die Arbeit nicht ausschlie&sslich an Werktagen erledigt werden kann. Dies gilt beispielsweise in der Gastronomie, in Verkehrsbetrieben, f&uer Feuerwehrleute oder Krankenschwestern.

Besondere Regelungen f&uer Jugendliche

F&uer Jugendliche unter 18 Jahren gibt es strengere Regeln, die ihre Gesundheit sch&uetzen sollen. Es gelten die speziellen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Diese Regeln betreffen auch die Arbeitszeiten und Pausen, die f&uer minderj&aehrige Besch&aeftigte gelten.

Arbeitszeiten f&uer Jugendliche:

  • Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren d&uerfen maximal 8 Stunden t&aeglich und 40 Stunden w&oechentlich arbeiten.
  • Nach sp&aetestens 4,5 Stunden Arbeitszeit m&uessen die Jugendlichen eine Pause von mindestens 30 Minuten machen.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen m&uessen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.
  • Wochenendarbeit ist nur in Ausnahmef&aellen erlaubt, wie etwa in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Pausenregelungen f&uer Jugendliche:

  • Bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 60 Minuten Pause
  • Als Ruhepause gilt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten
  • Jugendliche d&uerfen nicht l&aenger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten

Besonderer Schutz: Diese Einschr&aenkungen gelten f&uer schulpflichtige Jugendliche

F&uer schulpflichtige Jugendliche - auch wenn sie 15 oder 16 Jahre alt sind - gelten noch zus&aetzliche Regeln. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der minijob-zentrale.

Fazit: Warum Pausen auch im Minijob wichtig sind

Klare Pausenregelungen schaffen ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeitszeit und Erholung. Regelm&ae&ssige Pausen helfen den Besch&aeftigten, ihre Leistungsf&aehigkeit zu steigern und motiviert zu bleiben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von einer besseren Arbeitsatmosph&aere und mehr Motivation bei den Besch&aeftigten.

Die Einhaltung der gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten ist wichtig. Wenn diese Regeln nicht beachtet werden, k&oennen hohe Bu&ssgelder drohen.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Pausenregelung bietet Ihnen auch die Brosch&uere “Das Arbeitszeitgesetz” des Bundesministeriums f&uer Arbeit und Soziales.

(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale vom 26.02.2025)