Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im März 2025?

Die Honorar-Bedingungen f&uer Haus&aerzte werden verbessert. Der Mindestlohn in der Leiharbeit steigt. Kommt es zu Stromspitzen, gibt es &Aenderungen f&uer Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Die gesetzlichen Neuregelungen im M&aerz im &Ueberblick.

Mehr Direktvermarktung von Solarstrom

Bei Stromspitzen und negativen Preisen erhalten Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen keine staatliche F&oerderung mehr. Stattdessen sollen sie ihren Solarstrom leichter selbst vermarkten k&oennen. F&uer einen flexibleren Betrieb von Biogasanlagen und ihre Anschlussf&oerderung sorgen &Aenderungen im EEG.

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Treibhausgas-Emissionshandel

Der Europ&aeische Emissionshandel gilt bislang vor allem f&uer Energieunternehmen und die energieintensive Industrie, ab 2027 auch f&uer den Geb&aeude- und Verkehrssektor. Das Gesetz zur Anpassung und Umsetzung der EU-Reform zum Emissionshandel ist am 6. M&aerz in Kraft getreten.

Weitere Informationen zum EU-Emissionshandel

Hausarztberuf soll attraktiver werden

Das Gesetz, dass die kommunale Gesundheitsversorgung st&aerkt, ist nun in Kraft. Das bedeutet bessere Arbeitsbedingungen f&uer Haus&aerztinnen und -&aerzte und mehr Zeit f&uer Patientinnen und Patienten.

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Besch&aeftigte in der Leiharbeit erhalten mehr Geld

Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten seit 1. M&aerz 2025 mehr Geld: Der Mindestlohn ist von 14,00 Euro auf 14,53 Euro gestiegen. Diese Lohnuntergrenze gilt auch f&uer Besch&aeftigte, die f&uer Verleiher mit Sitz im Ausland arbeiten.

Weitere Informationen zur Verordnung &ueber Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmer&ueberlassung

(Mitteilung bundesregierung-online)