Nach derzeitigem Recht sind Geschwister als Erben der Steuerklasse II zuzuordnen. Wie der BFH mit Urteil vom 24.04.2013 II R 65/11 entschieden hat, ist diese Einordnung nicht zu beanstanden. Nach Auffassung des Gerichts besteht bei Geschwistern kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung mit Ehegatten oder Lebenspartnern (Steuerklasse I), auch wenn die Erben (Geschwister) mit dem Bruder (Erblasser) eine Lebensgemeinschaft gebildet haben.