Im Rahmen eines Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes sind ab 2013 Erleichterungen für steuerbegünstigte Organisationen und ehrenamtlich Tätige geplant. Insbesondere gilt Folgendes:
Die sog. Übungsleiterpauschale soll von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben werden (§ 3 Nr. 26 EStG).
Für die Ehrenamtspauschale ist eine Erhöhung von 500 Euro auf 720 Euro vorgesehen (§ 3 Nr. 26a EStG).
Die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von Vereinen (§ 67a AO) wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.