Arbeitnehmer und Rentner müssen auf folgende Termine und Fristen zum 31.12.2011 (sog. Ausschlussfristen) achten, um ihre Ansprüche nicht unwiderruflich zu verlieren:
1. Zum Jahresende endet die vierjährige Frist für die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung 2007 (Antragsveranlagung). Die freiwillige Abgabe betrifft meist Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse I und Verheiratete mit den Steuerklassen IV und IV. Bei größeren Lohnschwankungen im Laufe des Jahres, bei Lohnunterschieden zwischen Ehegatten und bei absetzbaren Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen ist regelmäßig mit einer Steuererstattung zu rechnen.
2. Bei vermögenswirksamen Leistungen kann die Arbeitnehmer-Sparzulage für 2007 ebenfalls noch bis zum 31.12.2011 beantragt werden. Der Antrag erfolgt meist zusammen mit der Einkommensteuererklärung, kann aber auch separat gestellt werden.
3. Bausparer können den Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Jahr 2009 nur noch bis zum Ende des Jahres 2011 abgeben. Für später eingehende Anträge entfällt der Anspruch unwiderruflich.
4. Der Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Jahr 2009 bei einem Altersvorsorgevertrag (“Riesterrente”) kann ebenfalls nur noch zum 31.12.2011 gestellt werden. Sofern kein Dauerzulagenantrag existiert, entfallen auch hier die Ansprüche, wenn der Antrag nach dem 31.12.2011 eingeht.
(Pressemitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V. vom 21.12.2011)