Vorläufige Einkommensteuer-Festsetzungen: Gewerbesteuer und Kinderbetreuungskosten

Wie die Finanzverwaltung mitteilt, werden ab sofort Einkommensteuer-Festsetzungen im Hinblick auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe vorläufig vorgenommen.

Entsprechendes gilt für die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die Jahre 2009 bis 2011.

(Siehe BMF-Schreiben vom 10.12.2012 - IV A 3 - S 0338/07/10010)

Das BMF-Schreiben im Volltext