Die Finanzverwaltung hat die Antragsfrist für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus anderen EU-Mitgliedstaaten (bisher regelmäßig der 30.09. des Folgejahres) für das Jahr 2009 auf den 31.03.2011 verlängert (siehe BMF-Schreiben vom 01.11.2010 - IV D 3 - S 7359/10/10004).