In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat der BFH Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Kapitalerträge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG geäußert. Diese Regelung ist Ende 2010 eingeführt worden, aber auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden.
Die Frage der Zulässigkeit dieser Rückwirkung bedarf nach Auffassung des Gerichts einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren. Aussetzung der Vollziehung wurde daher bewilligt.
(Siehe BFH-Beschluss vom 22.12.2011 VIII B 190/11)