Mit Urteil vom 20.10.2011 Rs. C-284/09 hatte der Europ&aeische Gerichtshof entschieden, dass die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 32 KStG f&uer Dividendenzahlungen an ausl&aendische Unternehmen in der EU gegen EU-Recht verst&oe&sst.
Durch eine Erg&aenzung in § 32 KStG soll jetzt geregelt werden, dass sich entsprechende ausl&aendische Kapitalgesellschaften auch bei einer Beteiligungsh&oehe von unter 10 % die Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen der deutschen Kapitalgesellschaft erstatten lassen k&oennen.
Diese Regelung soll r&ueckwirkend f&uer alle noch nicht verj&aehrten F&aelle unter der Geltung des Halb- bzw. Teileink&uenfteverfahrens anzuwenden sein.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.