- Zahl der vollst&aendigen Aufgaben gr&oe&sserer Betriebe steigt um 2,7 % zum Vorjahr
- Demgegen&ueber lediglich 2,1 % mehr Neugr&uendungen gr&oe&sserer Betriebe
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 120 900 Betriebe gegr&uendet, deren Rechtsform und Besch&aeftigtenzahl auf eine gr&oe&ssere wirtschaftliche Bedeutung schlie&ssen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 2,1 % mehr neu gegr&uendete gr&oe&ssere Betriebe als im Jahr 2023. Gleichzeitig stieg die Zahl der vollst&aendigen Aufgaben gr&oe&sserer Betriebe um 2,7 % auf rund 99 200. Dennoch war die Zahl der Betriebsgr&uendungen auch 2024 wie in allen Jahren seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2003 h&oeher als die Zahl der Betriebsaufgaben.
Neugr&uendungen nehmen insgesamt um 0,2 % zu
Die Gesamtzahl der Neugr&uendungen von Gewerben war im Jahr 2024 mit rund 594 500 um 0,2 % h&oeher als im Jahr 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm ebenfalls um 0,2 % auf rund 716 400 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen z&aehlen neben Neugr&uendungen von Gewerbebetrieben auch Betriebs&uebernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuz&uege aus anderen Meldebezirken.
Vollst&aendige Aufgaben um 3,4 % h&oeher als im Vorjahr
Die Gesamtzahl der vollst&aendigen Gewerbeaufgaben war im Jahr 2024 mit rund 503 400 um 3,4 % h&oeher als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen stieg um 2,7 % auf rund 619 100. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebs&uebergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortz&uege in andere Meldebezirke.
Methodische Hinweise:
Von einer gr&oe&sseren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspers&oenlichkeit (Personengesellschaft) gegr&uendet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von nat&uerlichen Personen gegr&uendete beziehungsweise aufgegebene Betriebe k&oennen hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer besch&aeftigt oder bei der Gr&uendung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegr&uendet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen besch&aeftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gr&uendung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbst&aetigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden .
(Destatis, Pressemitteilung Nr. 067 vom 21.02.2025)