Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfällen mit Schreiben IV A 4 - S 0316/08/10004-05 herausgegeben.
Nähere Informationen und das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie hier.