Nach § 24b EStG können Alleinerziehende, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, einen Entlastungsbetrag i. H. von 1.308 Euro geltend machen, sofern keine weitere erwachsene Person dieser Haushaltsgemeinschaft angehört.
Sowohl der BFH (Az.: III R 4/05) und auch das BVerfG (Az.: 2 BvR 310/07) sehen in der Nichtgewährung des Entlastungsbetrags für verheiratete Eltern keine verfassungswidrige Benachteiligung. Mittlerweile wurde gegen diese Entscheidungen unter dem Aktenzeichen 45624/09 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
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