Der EU-Ministerrat hat am 13.07.2010 Änderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (MwStSystRL) 2006/112/EC beschlossen. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Vereinfachung der elektronischen Rechnung. Ziel des EU-Ministerrates war die vermehrte Anwendung von elektronischen Rechnungen, die zu Kostenreduzierungen in den Unternehmen führen soll.
Der neu gefasste Art. 233 MwStSystRL vereinfacht die Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen und stellt diese den Papierrechnungen gleich. Es wird zukünftig den Beteiligten einer Rechnungstellung überlassen, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung sicherzustellen, und zwar unabhängig davon, ob die Rechnung auf Papier gedruckt oder elektronisch übermittelt wird. Zulässig sind hierfür alle Verfahren, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den erbrachten Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen und der Rechnung zuverlässig herstellen. Die bislang verpflichtend vorgeschriebene digitale Signatur bzw. das EDIFACT-Verfahren werden nur noch beispielhaft angeführt. Über diese Vereinfachung hinaus wird den in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden zu Kontrollzwecken ein online-Zugriffsrecht auf die Rechnungen eingeräumt. Diese Zugriffsmöglichkeit soll auch grenzüberschreitend möglich sein.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende 2012 Zeit, die neue Direktive in nationales Recht umzusetzen. Im Zuge ihres Planes zur Realisierung des 25 %-Nettoabbauziels der Bürokratiekosten arbeitet das Bundesfinanzministerium bereits an einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die die elektronische Rechnung betreffen. Eine beschlussfähige Fassung soll dem Kabinett noch in diesem Jahr vorliegen.
(Information des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.)